GOÄ-Ziffer 208: Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband

Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband

Die GOÄ-Ziffer 208 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 4,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 208 vergütet die Stärke- oder Gipsfixation, die zusätzlich zu einem bereits angelegten Verband erfolgt. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein Grundverband, etwa ein textiler oder ein Schienenverband, durch eine ergänzende Fixierung mit Stärke- oder Gipsmaterial versteift und damit in seiner Stabilität verstärkt wird, ohne dass dadurch bereits ein eigenständiger zirkulärer Gipsverband entsteht. Die Leistung setzt begrifflich einen bestehenden Verband voraus, zu dem die Fixation hinzutritt, und ist daher als Zusatzleistung zu verstehen, die neben der Grundverbandziffer berechnet wird. Abzugrenzen ist sie von den eigenständigen Gipsverbandziffern, etwa Nummer 228 oder Nummer 230, die den Gipsverband selbst als vollständige Leistung erfassen, während Nummer 208 lediglich die zusätzliche versteifende Fixation eines bereits vorhandenen Verbandes abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

30 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach1,75 €
Regelhöchstsatz2,3-fach4,02 €
Höchstsatz3,5-fach6,12 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 208

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 208?

Die GOÄ-Ziffer 208 steht für „Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 208?

Die GOÄ-Ziffer 208 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 208 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 208?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 208 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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