GOÄ-Ziffer 210: Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen

Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen

Die GOÄ-Ziffer 210 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen und 10,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 210 vergütet den kleinen Schienenverband, auch wenn er als Notverband bei Frakturen zur Anwendung kommt. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein kleineres Körperteil, etwa ein Finger oder eine vergleichbare Struktur, mittels einer Schiene ruhiggestellt wird, sei es zur definitiven Versorgung einer kleineren Verletzung oder als vorläufige Erstversorgung im Sinne eines Notverbandes bei einer Fraktur, bevor eine weiterführende Behandlung erfolgt. Die ausdrückliche Erwähnung des Notverbandes stellt klar, dass auch die akute, provisorische Erstversorgung einer Fraktur mit einer kleinen Schiene unter diese Ziffer fällt und nicht gesondert bewertet werden muss. Abzugrenzen ist Nummer 210 von den größeren Schienenverbänden nach den Nummern 212 und 213, die den Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken voraussetzen, sowie von Nummer 211, die die Wiederanlegung derselben Schiene betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

75 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,37 €
Regelhöchstsatz2,3-fach10,05 €
Höchstsatz3,5-fach15,29 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 210

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 210?

Die GOÄ-Ziffer 210 steht für „Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 210?

Die GOÄ-Ziffer 210 ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 210 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 210?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 210 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.