GOÄ-Ziffer 2083: Freie Sehnentransplantation
Freie Sehnentransplantation
Die GOÄ-Ziffer 2083 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freie Sehnentransplantation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen und 221,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die freie Sehnentransplantation, also den Ersatz einer defekten oder durchtrennten Sehne durch ein freies Transplantat, das nicht mehr in situ mit seinem ursprünglichen Muskel verbunden ist. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine direkte End-zu-End-Naht wegen zu großen Substanzverlusts, einer veralteten Ruptur mit Sehnenretraktion oder eines ausgedehnten Defekts nach Trauma oder Infektion nicht möglich ist, etwa bei Beuge- oder Strecksehnendefekten an Hand oder Fuß. Als Transplantatmaterial dient häufig eine entbehrliche körpereigene Sehne, die entnommen und in den Defektbereich eingezogen und dort verankert wird, um die Kontinuität und Funktion der ursprünglichen Sehne wiederherzustellen. Von der einfachen Sehnennaht unterscheidet sich der Eingriff durch den zusätzlichen operativen Aufwand der Transplantatentnahme und -einpassung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 96,17 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 221,19 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 336,60 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2083
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2083?
Die GOÄ-Ziffer 2083 steht für „Freie Sehnentransplantation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2083?
Die GOÄ-Ziffer 2083 ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2083 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 221,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2083?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2083 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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