GOÄ-Ziffer 2084: S ehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls…

S ehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision

Die GOÄ-Ziffer 2084 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „S ehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen und 54,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Leistung betrifft die operative Behandlung einer Sehnenscheidenstenose, also einer krankhaften Einengung des Sehnengleitkanals, wie sie typischerweise bei einem schnellenden Finger (Digitus saltans) im Bereich der Ringbänder oder bei der Tendovaginitis stenosans de Quervain am Handgelenk auftritt. Angewendet wird sie, wenn konservative Maßnahmen wie Ruhigstellung oder Infiltration nicht zum gewünschten Erfolg führen und die verengte Sehnenscheide operativ gespalten oder erweitert werden muss, damit die betroffene Sehne wieder frei gleiten kann. Die Bestimmung sieht ausdrücklich vor, dass im selben Eingriff bei Bedarf zusätzlich eine Probeexzision von Gewebe zur histologischen Abklärung entnommen werden kann, ohne dass dies gesondert berechnet wird; diese Möglichkeit ist bereits in der Leistungslegende enthalten.

Gebühren und Steigerungssatz

407 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach54,56 €
Höchstsatz3,5-fach83,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2084

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2084?

Die GOÄ-Ziffer 2084 steht für „S ehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2084?

Die GOÄ-Ziffer 2084 ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2084 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 54,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2084?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2084 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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