GOÄ-Ziffer 2119: Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder…

Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk

Die GOÄ-Ziffer 2119 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Entfernung freier Gelenkkörper oder die Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk. Sie kommt zur Anwendung, wenn sich im Gelenk lose, meist osteochondrale Fragmente befinden, etwa infolge einer Osteochondrosis dissecans, einer Arthrose oder eines Traumas, oder wenn ein eingedrungener Fremdkörper aus einem dieser großen Gelenke entfernt werden muss, um Einklemmungserscheinungen, Schmerzen und Knorpelschäden zu vermeiden. Im Unterschied zur Fremdkörperentfernung aus Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk umfasst diese Ziffer zusätzlich ausdrücklich auch die Entfernung freier Gelenkkörper und ist auf die anatomisch größeren, funktionell stärker beanspruchten Gelenke der oberen und unteren Extremität beschränkt.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach198,42 €
Höchstsatz3,5-fach301,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2119

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2119?

Die GOÄ-Ziffer 2119 steht für „Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2119?

Die GOÄ-Ziffer 2119 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2119 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2119?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2119 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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