GOÄ-Ziffer 2122: Resektion eines Finger- oder Zehengelenks

Resektion eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2122 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion eines Finger- oder Zehengelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen und 54,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Resektion eines Finger- oder Zehengelenks, also die operative Entfernung der Gelenkflächen dieser kleinen Gelenke. Sie wird angewendet, wenn ein Finger- oder Zehengelenk durch eine fortgeschrittene Arthrose, eine entzündlich-rheumatische Zerstörung oder eine schwere Infektion so geschädigt ist, dass eine Erhaltung der Gelenkflächen nicht mehr sinnvoll ist und stattdessen die Resektion des Gelenks zur Schmerzbeseitigung und Verbesserung der Belastbarkeit erfolgt. Sie ist von der Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks sowie der Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks abzugrenzen, die jeweils größere und anatomisch anspruchsvollere Gelenke betreffen und dementsprechend einen höheren operativen Aufwand darstellen.

Gebühren und Steigerungssatz

407 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach54,56 €
Höchstsatz3,5-fach83,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2122

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2122?

Die GOÄ-Ziffer 2122 steht für „Resektion eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2122?

Die GOÄ-Ziffer 2122 ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2122 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 54,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2122?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2122 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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