GOÄ-Ziffer 2154: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines…
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
Die GOÄ-Ziffer 2154 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 6660 Punkten bewertet; das entspricht 388,19 € beim einfachen und 892,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik), also den vollständigen Wechsel einer zuvor nach 2153 eingebrachten Knieendoprothese. Sie wird angewendet, wenn die Komponenten des künstlichen Kniegelenks gelockert, infiziert, instabil oder mechanisch versagt sind und im Rahmen einer Revisionsoperation ausgebaut und durch neue Implantate ersetzt werden müssen. Die Leistung umfasst den operativen Ausbau der Altkomponenten, die Aufbereitung des knöchernen Lagers einschließlich möglichen Knochenaufbaus bei Substanzverlust sowie die erneute Implantation. Sie ist von der allgemeineren Wechselziffer 2145 (Ellenbogen- oder Kniegelenk) abzugrenzen, indem sie speziell den Wechsel des vollständigen Totalersatzes nach 2153 erfasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 388,19 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 892,84 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.358,66 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2154
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2154?
Die GOÄ-Ziffer 2154 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2154?
Die GOÄ-Ziffer 2154 ist mit 6660 Punkten bewertet; das entspricht 388,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2154 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 892,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2154?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2154 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.