GOÄ-Ziffer 2157: Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder…
Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel
Die GOÄ-Ziffer 2157 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines vereiterten Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel. Sie wird angewendet bei akuter eitriger Infektion (septischer Arthritis) eines dieser großen Gelenke oder angrenzender Wirbelgelenke, wenn eine chirurgische Eröffnung erforderlich ist, um den Infektionsherd zu entlasten, Eiter und infiziertes Gewebe zu entfernen und eine Zerstörung des Gelenks oder eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Die Leistung umfasst den operativen Zugang zum betroffenen Gelenk, die Spülung sowie die Ausräumung des eitrigen Materials und gegebenenfalls die Drainage. Aufgrund der Größe und funktionellen Bedeutung der erfassten Gelenke stellt sie die aufwendigste der drei Eröffnungsziffern 2155 bis 2157 dar und grenzt sich von diesen über die betroffene Gelenkregion ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 2155 – Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks
- GOÄ 2156 – Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2158 – Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
- GOÄ 2159 – Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
- GOÄ 2160 – Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2157
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2157?
Die GOÄ-Ziffer 2157 steht für „Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2157?
Die GOÄ-Ziffer 2157 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2157 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2157?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2157 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.