GOÄ-Ziffer 2164: Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich…
Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen
Die GOÄ-Ziffer 2164 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die operative Entfernung einer kompletten Beckenhälfte ab, wie sie bei ausgedehnten malignen Knochentumoren oder schwersten Zerstörungen des Beckens (Hemipelvektomie) erforderlich wird. Die Leistung schließt die anschließende plastische Deckung des entstandenen Weichteildefekts mit ein, sodass diese nicht gesondert abgerechnet werden darf. Da ein derart ausgedehnter Eingriff aus operationstechnischen oder patientenbezogenen Gründen nicht immer in einer einzigen Operation abgeschlossen werden kann, ist die Berechnung ausdrücklich auch dann zulässig, wenn die Entfernung auf mehrere Sitzungen verteilt erfolgt; die Ziffer wird trotz mehrerer Sitzungen nur einmal je Behandlungsfall angesetzt. Anwendung findet sie ausschließlich bei radikalen, den knöchernen Beckenring betreffenden Resektionen, nicht bei kleineren knochenchirurgischen Eingriffen am Becken wie Osteotomien.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 215,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 496,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 754,81 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2164
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2164?
Die GOÄ-Ziffer 2164 steht für „Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2164?
Die GOÄ-Ziffer 2164 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2164 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2164?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2164 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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