GOÄ-Ziffer 2207: Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks

Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2207 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,85 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks ab, also die Reposition einer frischen Verrenkung speziell des Daumengelenks. Das Daumengelenk wird dabei gegenüber den übrigen Finger- und Zehengelenken eigenständig abgerechnet, was der besonderen funktionellen Bedeutung und den abweichenden anatomischen Verhältnissen des Daumens Rechnung trägt. Von der Einrenkung einer alten Daumengelenksluxation nach Ziffer 2208 unterscheidet sie sich durch den Zeitpunkt der Behandlung im frischen Stadium. Erfordert die Versorgung zusätzlich das Anlegen eines Drahtzuges zur Stabilisierung, ist stattdessen die eigenständige Ziffer 2209 einschlägig.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach19,85 €
Höchstsatz3,5-fach30,21 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2207

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2207?

Die GOÄ-Ziffer 2207 steht für „Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2207?

Die GOÄ-Ziffer 2207 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2207 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,85 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2207?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2207 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.