GOÄ-Ziffer 2210: Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder…

Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2210 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen und 54,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks, also die offen-chirurgische Reposition, wenn eine geschlossene manuelle Einrenkung wie nach den Ziffern 2205 oder 2206 nicht gelingt oder nicht ausreichend ist. Sie kommt zur Anwendung, wenn beispielsweise eingeschlagene Weichteile, knöcherne Fragmente oder sonstige Repositionshindernisse eine operative Freilegung des Gelenks erforderlich machen, um die Verrenkung zu beseitigen. Von der geschlossenen Einrenkung unterscheidet sie sich durch den operativen, invasiven Zugang zum Gelenk und stellt damit die aufwendigere Versorgungsform gegenüber der rein manuellen Reposition dar.

Gebühren und Steigerungssatz

407 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach54,56 €
Höchstsatz3,5-fach83,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2210

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2210?

Die GOÄ-Ziffer 2210 steht für „Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2210?

Die GOÄ-Ziffer 2210 ist mit 407 Punkten bewertet; das entspricht 23,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2210 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 54,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2210?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2210 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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