GOÄ-Ziffer 2211: Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
Die GOÄ-Ziffer 2211 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen und 37,26 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks ab, also die Reposition einer frischen Verrenkung dieser körperfernen großen Gelenke. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Hand- oder Fußgelenk unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis manuell wieder eingerichtet wird. Von der Einrenkung einer alten, bereits länger bestehenden Luxation desselben Gelenktyps nach Ziffer 2212 unterscheidet sie sich durch den Zeitpunkt der Versorgung im frischen Stadium. Gelingt die geschlossene Reposition nicht und wird stattdessen ein operativer Zugang erforderlich, ist die eigenständige Ziffer 2213 für die operative Einrenkung einschlägig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,20 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 37,26 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 56,70 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2211
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2211?
Die GOÄ-Ziffer 2211 steht für „Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2211?
Die GOÄ-Ziffer 2211 ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2211 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,26 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2211?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2211 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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