GOÄ-Ziffer 2216: Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder…

Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2216 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative, also chirurgisch-offene Einrenkung einer Luxation des Ellenbogen- oder Kniegelenks. Sie wird angesetzt, wenn eine geschlossene Reposition entsprechend der vorhergehenden Ziffer nicht moeglich oder nicht erfolgreich ist, etwa weil Weichteile, Bandreste, Sehnen oder Knochenfragmente die Gelenkflaechen blockieren und eine geschlossene Manipulation verhindern. Der Eingriff umfasst die Eroeffnung des Gelenks, das Entfernen der interponierenden Struktur und die anschliessende Reposition der Gelenkpartner unter Sicht. Die Leistung grenzt sich damit klar von der geschlossenen Einrenkung ab, deren Aufwand deutlich geringer ist, sowie von weiterfuehrenden Eingriffen mit zusaetzlicher Osteosynthese oder Bandrekonstruktion, die gesondert berechnet werden, sofern hierfuer eigene Ziffern vorgesehen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2216

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2216?

Die GOÄ-Ziffer 2216 steht für „Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2216?

Die GOÄ-Ziffer 2216 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2216 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2216?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2216 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.