GOÄ-Ziffer 2252: Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese

Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese

Die GOÄ-Ziffer 2252 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Umstellungsosteotomie eines grossen Knochens mit zusaetzlicher Osteosynthese. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach der Durchtrennung und Neuausrichtung eines langen Roehrenknochens, etwa bei Achsenkorrektur von Oberarm, Unterarm, Oberschenkel oder Unterschenkel, die korrigierte Stellung durch internes Osteosynthesematerial wie Platte, Schrauben oder Marknagel fixiert werden muss, um eine ausreichende Stabilitaet fuer die knoecherne Heilung zu gewaehrleisten. Damit geht der Eingriff ueber die Umstellungsosteotomie ohne Osteosynthese hinaus, bei der die Fixierung ohne internes Material erfolgt, und stellt die aufwendigere Versorgungsstufe dar, die insbesondere bei staerkeren Fehlstellungen oder erhoehten Anforderungen an die primaere Stabilitaet gewaehlt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2252

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2252?

Die GOÄ-Ziffer 2252 steht für „Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2252?

Die GOÄ-Ziffer 2252 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2252 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2252?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2252 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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