GOÄ-Ziffer 2255: Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen…

Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)

Die GOÄ-Ziffer 2255 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen, also die Uebertragung eines Knochenspans von einer Entnahmestelle an eine andere Koerperstelle zur Rekonstruktion oder Stabilisierung. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein zuvor gewonnener Knochenspan, etwa im Rahmen einer Pfannendachplastik, einer Spanuebertragung bei habitueller Gelenkluxation oder einer Ueberbrueckung eines Knochendefekts, als eigenstaendige Struktur eingebracht und fixiert wird. Die Ziffer grenzt sich von der reinen Knochenspanentnahme ab, die nur die Gewinnung des Materials umfasst, sowie von der Implantation von Knochen, bei der eher kleinteiliges Knochenmaterial zur Defektauffuellung eingebracht wird, waehrend hier die Verpflanzung eines strukturierten Knochenstuecks im Vordergrund steht.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach198,42 €
Höchstsatz3,5-fach301,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2255

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2255?

Die GOÄ-Ziffer 2255 steht für „Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2255?

Die GOÄ-Ziffer 2255 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2255 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2255?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2255 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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