GOÄ-Ziffer 231: Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels

Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels

Die GOÄ-Ziffer 231 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 48,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 231 vergütet den zirkulären Gehgipsverband des Unterschenkels. Angewendet wird die Ziffer, wenn der Unterschenkel vollständig umlaufend eingegipst wird und der Verband dabei so ausgeführt ist, dass er belastungsstabil ist und ein Gehen des Patienten ermöglicht, im Unterschied zu einem nicht gehfähigen zirkulären Gipsverband. Typischer Anwendungsfall ist die Versorgung von Unterschenkel- oder Sprunggelenkfrakturen beziehungsweise vergleichbaren Verletzungen, bei denen nach entsprechender Heilungsphase eine belastungsstabile, gehfähige Ruhigstellung angestrebt wird, sodass der Patient trotz Immobilisation mobil bleiben kann. Die Ziffer unterscheidet sich von der allgemeinen Nummer 230 durch die spezifische Lokalisation am Unterschenkel und die ausdrückliche Gehfähigkeit des Verbandes, die einen zusätzlichen technischen und stabilisatorischen Aufwand gegenüber einem einfachen zirkulären Gipsverband darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

360 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,98 €
Regelhöchstsatz2,3-fach48,25 €
Höchstsatz3,5-fach73,43 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 231

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 231?

Die GOÄ-Ziffer 231 steht für „Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 231?

Die GOÄ-Ziffer 231 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 231 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 48,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 231?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 231 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.