GOÄ-Ziffer 235: Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze…

Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze – auch mit Schultergürtel

Die GOÄ-Ziffer 235 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze – auch mit Schultergürtel“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 235 vergütet den zirkulären Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze, auch in Kombination mit einem Schultergürtel. Angewendet wird die Ziffer, wenn der Hals vollständig umlaufend eingegipst wird und dieser Verband eine Kopfstütze umfasst, die den Kopf zusätzlich in seiner Position hält, sowie gegebenenfalls einen Schultergürtel, der die Fixierung auf den Schulterbereich ausdehnt. Typischer Anwendungsfall ist die Ruhigstellung der Halswirbelsäule bei entsprechenden Verletzungen oder Erkrankungen, bei denen eine starre, den Kopf mit einschließende Fixierung erforderlich ist. Die Ziffer unterscheidet sich von den übrigen zirkulären Gipsverbänden durch ihre spezifische anatomische Lokalisation am Hals und die charakteristische Kombination aus Kopfstütze und optionalem Schultergürtel, die eine umfassende Stabilisierung von Kopf, Hals und angrenzendem Schulterbereich ermöglicht.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach100,56 €
Höchstsatz3,5-fach153,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 235

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 235?

Die GOÄ-Ziffer 235 steht für „Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze – auch mit Schultergürtel“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 235?

Die GOÄ-Ziffer 235 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 235 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 235?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 235 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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