GOÄ-Ziffer 238: Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen…
Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene
Die GOÄ-Ziffer 238 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 238 erfasst den Gipsschienenverband, der mindestens zwei große Gelenke einschließt – gemeint sind Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- oder Fußgelenk. Angewendet wird sie bei ruhigstellenden Verbänden, die über ein einzelnes Gelenk hinausgehen und dadurch zwei der genannten großen Gelenke gleichzeitig fixieren, etwa bei komplexen Frakturen oder Bandverletzungen im Bereich des Arms oder Beins. Die Formulierung verweist zudem auf den Fall der Wiederanlegung, also den erneuten Anlegen eines solchen Verbands nach vorheriger Entfernung, etwa im Rahmen einer Verlaufskontrolle oder eines Verbandswechsels. Abzugrenzen ist die Leistung von einfacheren Schienenverbänden mit nur einem Gelenk sowie von den umfangreicheren Gipsverbänden nach den Nummern 239 und 240, die ganze Körperabschnitte wie Arm mit Schulter, Bein mit Beckengürtel oder den Rumpf betreffen und damit einen deutlich größeren Anlageaufwand abbilden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 26,82 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 40,81 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 235 – Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze – auch…
- GOÄ 236 – Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
- GOÄ 237 – Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei…
- GOÄ 239 – Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- GOÄ 240 – Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- GOÄ 245 – Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 238
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 238?
Die GOÄ-Ziffer 238 steht für „Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 238?
Die GOÄ-Ziffer 238 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 238 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 238?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 238 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.