GOÄ-Ziffer 2325: Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich…

Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung und/oder Drahtung

Die GOÄ-Ziffer 2325 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung und/oder Drahtung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 567 Punkten bewertet; das entspricht 33,05 € beim einfachen und 76,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2325 verguetet die Einrichtung eines gebrochenen Schluesselbeins einschliesslich der operativen Fixierung durch Nagelung und/oder Drahtung. Sie kommt bei Klavikulafrakturen zur Anwendung, bei denen die alleinige geschlossene Reposition nach Nummer 2324 nicht ausreicht, etwa bei starker Dislokation, Instabilitaet oder drohender Weichteilgefaehrdung, sodass eine operative Osteosynthese mit Nagel- oder Drahtmaterial notwendig wird. Reposition und operative Fixierung werden hier als Gesamtleistung mit einer Ziffer abgegolten; 2324 ist daneben nicht zusaetzlich berechnungsfaehig, da sie die einfachere, nicht-operative Alternative zur selben Fraktur beschreibt. Die Wahl zwischen beiden Ziffern richtet sich also danach, ob tatsaechlich eine operative Materialeinbringung zur Stabilisierung des Schluesselbeins erfolgt oder nicht.

Gebühren und Steigerungssatz

567 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,05 €
Regelhöchstsatz2,3-fach76,01 €
Höchstsatz3,5-fach115,67 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2325

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2325?

Die GOÄ-Ziffer 2325 steht für „Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung und/oder Drahtung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2325?

Die GOÄ-Ziffer 2325 ist mit 567 Punkten bewertet; das entspricht 33,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2325 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 76,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2325?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2325 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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