GOÄ-Ziffer 2322: Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang

Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang

Die GOÄ-Ziffer 2322 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen und 101,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2322 beschreibt die Aufrichtung eines gebrochenen Wirbels im sogenannten Durchhang, ein reponierendes, nicht-operatives Verfahren, bei dem die Wirbelsaeule durch gezielte Lagerung bzw. Ueberstreckung so positioniert wird, dass der eingebrochene bzw. komprimierte Wirbelkoerper wieder aufgerichtet wird. Angewendet wird dieses Verfahren bei bestimmten stabilen Kompressionsfrakturen der Wirbelsaeule, bei denen eine konservative Aufrichtung ausreicht und keine operative Stabilisierung erforderlich ist. Sie grenzt sich damit deutlich von den operativen Aufrichtungen nach Nummer 2332 bzw. 2333 ab, bei denen der Wirbelkoerper operativ mit stabilisierenden Massnahmen versorgt wird. Die Ziffer erfasst nur die reponierende Massnahme selbst; eine anschliessende Ruhigstellung, etwa durch Verband oder Orthese, ist gesondert zu betrachten, sofern hierfuer eigene Ziffern vorgesehen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

757 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach44,12 €
Regelhöchstsatz2,3-fach101,48 €
Höchstsatz3,5-fach154,42 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2322

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2322?

Die GOÄ-Ziffer 2322 steht für „Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2322?

Die GOÄ-Ziffer 2322 ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2322 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2322?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2322 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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