GOÄ-Ziffer 2334: Operative Stabilisierung einer Brustwandseite

Operative Stabilisierung einer Brustwandseite

Die GOÄ-Ziffer 2334 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Stabilisierung einer Brustwandseite“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen und 375,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2334 verguetet die operative Stabilisierung einer Brustwandseite, wie sie etwa bei instabilen Thoraxverletzungen mit multiplen Rippenserienfrakturen einer Thoraxseite erforderlich werden kann. Angewendet wird sie, wenn eine operative Fixierung der Brustwand notwendig ist, um die Stabilitaet und Atemmechanik wiederherzustellen, im Unterschied zur blossen Einrichtung eines gebrochenen Brustbeins nach Nummer 2326, die eine reponierende, nicht notwendigerweise operative Massnahme am Sternum beschreibt. Die Ziffer bezieht sich ausdruecklich auf eine Brustwandseite; bei beidseitiger Instabilitaet ist die Berechnungsfaehigkeit fuer jede betroffene Seite gesondert zu pruefen. Sie steht damit fuer den operativen, stabilisierenden Eingriff an der Thoraxwand und ist von den reinen Repositionsleistungen dieser Ziffernfolge klar abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

2800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach163,20 €
Regelhöchstsatz2,3-fach375,36 €
Höchstsatz3,5-fach571,20 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2334

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2334?

Die GOÄ-Ziffer 2334 steht für „Operative Stabilisierung einer Brustwandseite“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2334?

Die GOÄ-Ziffer 2334 ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2334 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 375,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2334?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2334 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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