GOÄ-Ziffer 2336: Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe – auch mit…

Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe – auch mit Fremdmaterial

Die GOÄ-Ziffer 2336 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe – auch mit Fremdmaterial“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 87,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2336 verguetet die operative Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe, gegebenenfalls einschliesslich der Verwendung von Fremdmaterial zur Fixierung, etwa Drahtcerclage oder Zuggurtung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Patellafraktur nicht durch geschlossene Reposition nach Nummer 2335 behandelt werden kann, sondern ein operativer Zugang mit anschliessender Osteosynthese erforderlich ist, um die Fragmente in korrekter Stellung zu fixieren. Der Zusatz 'auch mit Fremdmaterial' stellt klar, dass die Verwendung von Implantaten zur Fixierung mit dieser einen Ziffer bereits abgegolten ist und nicht gesondert berechnet wird. Von Nummer 2344, die zusaetzlich die Osteosynthese der Kniescheibe bzw. deren Exstirpation oder Teilexstirpation erfasst, unterscheidet sich 2336 dadurch, dass hier die operative Einrichtung im Vordergrund steht, nicht die vollstaendige oder teilweise Entfernung der Kniescheibe.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach87,15 €
Höchstsatz3,5-fach132,62 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2336

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2336?

Die GOÄ-Ziffer 2336 steht für „Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe – auch mit Fremdmaterial“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2336?

Die GOÄ-Ziffer 2336 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2336 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 87,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2336?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2336 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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