GOÄ-Ziffer 2347: Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen…
Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß)
Die GOÄ-Ziffer 2347 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 27 Punkten bewertet; das entspricht 1,57 € beim einfachen und 3,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die operative Versorgung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens, etwa eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens, durch Einbringen eines Nagels und/oder durch Drahtung. Angewendet wird sie bei Frakturen, die konservativ nicht ausreichend stabil ruhiggestellt werden können und daher eine operative Osteosynthese erfordern, um die Bruchenden in korrekter Stellung zu fixieren und eine belastungsstabile Ausheilung zu ermöglichen. Erfasst ist sowohl die alleinige Nagelung als auch die Kombination mit einer Drahtung, ohne dass hierfür gesondert abgerechnet wird. Die Ziffer gilt für den geschlossenen Bruch; liegt zusätzlich eine Eröffnung der Haut über der Frakturstelle vor, ist stattdessen die nachfolgende Ziffer 2348 für denselben Knochentyp einschlägig, die den höheren operativen Aufwand der Weichteilversorgung beim offenen Bruch berücksichtigt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 1,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 3,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 5,50 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2347
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2347?
Die GOÄ-Ziffer 2347 steht für „Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2347?
Die GOÄ-Ziffer 2347 ist mit 27 Punkten bewertet; das entspricht 1,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2347 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 3,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2347?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2347 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.