GOÄ-Ziffer 2348: Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.…
Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
Die GOÄ-Ziffer 2348 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 555 Punkten bewertet; das entspricht 32,35 € beim einfachen und 74,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die operative Versorgung eines kleinen Röhrenknochens, etwa eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens, mittels Nagelung und/oder Drahtung für den Fall ab, dass zusätzlich ein offener Knochenbruch vorliegt, die Haut über der Fraktur also durchtrennt und der Knochen nach außen freigelegt ist. Gegenüber der Versorgung des geschlossenen Bruchs nach Ziffer 2347 berücksichtigt diese Ziffer den erhöhten Aufwand, der sich aus Wundversorgung, Infektionsrisiko und der häufig zusätzlich notwendigen Weichteilbehandlung offener Frakturen ergibt. Angewendet wird sie, wenn die Wunde beim Unfall bereits offen ist oder Knochenfragmente die Haut durchspießen. Die Abgrenzung zu Ziffer 2347 erfolgt somit allein danach, ob der Bruch geschlossen oder offen vorliegt, während Knochenart und operative Technik identisch bleiben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,35 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 74,41 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 113,23 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2345 – Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
- GOÄ 2346 – Beck'sche Bohrung
- GOÄ 2347 – Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens…
- GOÄ 2349 – Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten)…
- GOÄ 2350 – Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten)…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2348
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2348?
Die GOÄ-Ziffer 2348 steht für „Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z. B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2348?
Die GOÄ-Ziffer 2348 ist mit 555 Punkten bewertet; das entspricht 32,35 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2348 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2348?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2348 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.