GOÄ-Ziffer 2392: Anlage eines Rundstiellappens
Anlage eines Rundstiellappens
Die GOÄ-Ziffer 2392 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage eines Rundstiellappens“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 120,66 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die operative Anlage eines Rundstiellappens, bei dem ein Hautlappen so präpariert und zu einem geschlossenen, röhrenförmigen Gewebestiel geformt wird, dass seine Durchblutung über den Stiel gesichert bleibt, während er später schrittweise an die eigentliche Defektstelle transportiert wird. Angewendet wird sie als erster operativer Schritt eines mehrzeitigen Rekonstruktionsverfahrens, insbesondere bei großen oder entfernt liegenden Defekten, die eine schrittweise Gewebeverpflanzung über einen gestielten Transport erfordern. Erfasst ist ausschließlich die Bildung des Rundstiellappens selbst, nicht dessen späterer Transport oder die endgültige Implantation. Von den nachfolgenden Ziffern 2393 und 2394, die Zwischentransport beziehungsweise endgültige Implantation betreffen, unterscheidet sich diese Ziffer durch ihre Beschränkung auf den ersten Behandlungsschritt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 52,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 120,66 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 183,61 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2392
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2392?
Die GOÄ-Ziffer 2392 steht für „Anlage eines Rundstiellappens“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2392?
Die GOÄ-Ziffer 2392 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2392 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 120,66 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2392?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2392 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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