GOÄ-Ziffer 2392a: Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten…

Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung

Die GOÄ-Ziffer 2392a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Entfernung einer großen, kontrakten Narbe, die durch ihre Vernarbung die Funktion der betroffenen Körperregion beeinträchtigt, einschließlich der anschließenden plastischen Deckung des entstandenen Defekts. Angewendet wird sie bei ausgedehnten Narbenzügen, etwa nach Verbrennungen oder großen Wunden, die zu Bewegungseinschränkungen an Gelenken oder anderen funktionell relevanten Strukturen führen, sodass die Narbe vollständig exzidiert und der entstehende Defekt in gleicher Sitzung plastisch, etwa durch Lappenplastik oder Transplantat, gedeckt werden muss. Die Ziffer erfasst Exzision und Deckung als einheitliche Gesamtleistung. Von einer einfachen Narbenkorrektur unterscheidet sich diese Leistung durch die Großflächigkeit der Narbe und die tatsächliche funktionelle Beeinträchtigung.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach134,07 €
Höchstsatz3,5-fach204,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2392a

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2392a?

Die GOÄ-Ziffer 2392a steht für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2392a?

Die GOÄ-Ziffer 2392a ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2392a beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2392a?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2392a keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.