GOÄ-Ziffer 2397: Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als…

Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2397 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms als eigenständige Leistung, wenn also die Entfernung des Blutergusses nicht im Rahmen eines anderen, umfassenderen operativen Eingriffs miterledigt, sondern gesondert als selbständiger Eingriff erforderlich wird. Angewendet wird sie bei größeren Blutansammlungen im Gewebe, etwa nach Traumen oder Operationen, die aufgrund ihrer Ausdehnung Druckschäden, Infektionsrisiken oder eine Beeinträchtigung der Wundheilung verursachen können und daher operativ eröffnet und entleert werden müssen. Die Kennzeichnung als selbständige Leistung stellt klar, dass die Ziffer nur dann berechnet werden kann, wenn die Hämatomausräumung nicht bereits Bestandteil eines anderen abgerechneten Eingriffs ist, sondern einen eigenständigen operativen Anlass darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatz2,3-fach80,43 €
Höchstsatz3,5-fach122,39 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2397

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2397?

Die GOÄ-Ziffer 2397 steht für „Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2397?

Die GOÄ-Ziffer 2397 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2397 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2397?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2397 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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