GOÄ-Ziffer 2400: Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche

Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche

Die GOÄ-Ziffer 2400 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 111 Punkten bewertet; das entspricht 6,47 € beim einfachen und 14,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines verschlossenen Körperkanals an der Körperoberfläche. Angewendet wird sie bei angeborenen oder erworbenen Verschlüssen körperoberflächennaher Kanäle, etwa des äußeren Gehörgangs oder ähnlicher röhrenförmiger Strukturen, bei denen der Kanal durch Fehlbildung, Vernarbung oder Verklebung verschlossen ist und operativ wieder eröffnet werden muss, um die ursprüngliche Durchgängigkeit herzustellen. Die Leistung beschränkt sich auf die Eröffnung des Verschlusses als solche und die Wiederherstellung der Kanaldurchgängigkeit an der Körperoberfläche, ohne dass weitergehende rekonstruktive Maßnahmen an tieferliegenden Strukturen mit erfasst wären. Sie kommt insbesondere bei Verschlüssen zur Anwendung, die die Funktion des betroffenen Kanals, etwa das Hörvermögen oder den Sekretabfluss, beeinträchtigen.

Gebühren und Steigerungssatz

111 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,47 €
Regelhöchstsatz2,3-fach14,88 €
Höchstsatz3,5-fach22,64 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2400

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2400?

Die GOÄ-Ziffer 2400 steht für „Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2400?

Die GOÄ-Ziffer 2400 ist mit 111 Punkten bewertet; das entspricht 6,47 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2400 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2400?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2400 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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