GOÄ-Ziffer 2403: Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut…

Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst

Die GOÄ-Ziffer 2403 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 133 Punkten bewertet; das entspricht 7,75 € beim einfachen und 17,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2403 erfasst die operative Entfernung einer kleinen, in oder unter Haut beziehungsweise Schleimhaut gelegenen Geschwulst. Sie wird angewendet, wenn ein gutartiger, kleinerer Tumor wie ein Atherom, Fibrom oder Lipom vollständig herausgeschnitten wird, sei es aus kosmetischen, funktionellen oder diagnostischen Gründen. Die Leistung beinhaltet die Exzision samt umgebendem gesundem Randsaum sowie den Wundverschluss. Die Abgrenzung zu Ziffer 2404 erfolgt anhand der Größe beziehungsweise des operativen Aufwands der Geschwulst: während 2403 für kleinere, mit geringerem Aufwand entfernbare Befunde steht, ist 2404 für größere Geschwülste vorgesehen, die einen ausgedehnteren Zugang und aufwendigere Präparation erfordern. Die konkrete Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Ausdehnung des Befunds im Einzelfall.

Gebühren und Steigerungssatz

133 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,75 €
Regelhöchstsatz2,3-fach17,82 €
Höchstsatz3,5-fach27,12 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2403

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2403?

Die GOÄ-Ziffer 2403 steht für „Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2403?

Die GOÄ-Ziffer 2403 ist mit 133 Punkten bewertet; das entspricht 7,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2403 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2403?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2403 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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