GOÄ-Ziffer 2404: Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion…

Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)

Die GOÄ-Ziffer 2404 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2404 vergütet die Exzision einer größeren Geschwulst, wobei die Legende beispielhaft Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse und Neurom nennt. Sie wird angesetzt, wenn der operative Aufwand über eine einfache kleine Exzision hinausgeht, etwa weil die Geschwulst größer ist, tiefer sitzt oder eine sorgfältigere Präparation gegenüber benachbarten Strukturen wie Nerven oder Gefäßen erfordert, wie es bei einem Neurom oder einer Lymphdrüsenentfernung der Fall sein kann. Die Leistung umfasst die vollständige Entfernung der Geschwulst samt Wundverschluss. Sie grenzt sich von Ziffer 2403 durch die größere Ausdehnung und den höheren operativen Aufwand ab und von spezifischeren Ziffern für ausgedehnte, blutreiche Geschwülste wie 2407 dadurch, dass hier keine zusätzliche Lymphstromgebietsausräumung vorgesehen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2404

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2404?

Die GOÄ-Ziffer 2404 steht für „Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2404?

Die GOÄ-Ziffer 2404 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2404 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2404?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2404 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.