GOÄ-Ziffer 2417: Operative Entnahme einer Mamille und interimistische…

Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle

Die GOÄ-Ziffer 2417 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2417 beschreibt die operative Entnahme einer Mamille und deren interimistische Implantation an anderer Körperstelle. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen größerer Brusteingriffe, etwa einer ausgedehnten Reduktionsplastik, die Brustwarze aufgrund der erforderlichen Gewebeverschiebung nicht am ursprünglichen Ort verbleiben kann und deshalb vorübergehend an eine andere Körperstelle verpflanzt wird, um sie später wieder zurückzuverpflanzen. Die Leistung umfasst die schonende Entnahme der Mamille samt Durchtrennung und die operative Einbringung an der interimistischen Stelle. Sie steht in engem Zusammenhang mit Ziffer 2418, welche die spätere Replantation der so verpflanzten Mamille an ihren endgültigen Ort betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach107,25 €
Höchstsatz3,5-fach163,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2417

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2417?

Die GOÄ-Ziffer 2417 steht für „Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2417?

Die GOÄ-Ziffer 2417 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2417 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2417?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2417 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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