GOÄ-Ziffer 2418: Replantation einer verpflanzten Mamille
Replantation einer verpflanzten Mamille
Die GOÄ-Ziffer 2418 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2418 vergütet die Replantation einer verpflanzten Mamille. Sie wird angewendet als Folgeeingriff zu einer zuvor nach Ziffer 2417 erfolgten interimistischen Verpflanzung, wenn die Brustwarze nach Abschluss der zwischenzeitlichen Umbaumaßnahmen an der Brust wieder an ihre endgültige, meist die neu geformte Brust betreffende Position zurückverpflanzt wird. Die Leistung umfasst die operative Ablösung der Mamille von der interimistischen Implantationsstelle und ihre erneute Einheilung am Zielort. Sie ist damit funktional an Ziffer 2417 gekoppelt und bildet gemeinsam mit dieser den zweizeitigen Ablauf einer Mamillenverpflanzung im Rahmen umfangreicher Brustoperationen ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 107,25 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 163,21 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 2417 – Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an…
- GOÄ 2419 – Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2418
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2418?
Die GOÄ-Ziffer 2418 steht für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2418?
Die GOÄ-Ziffer 2418 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2418 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2418?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2418 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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