GOÄ-Ziffer 2430: Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Die GOÄ-Ziffer 2430 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen und 40,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2430 vergütet die Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses. Sie wird angewendet, wenn sich die Eiteransammlung nicht unmittelbar unter Haut oder Schleimhaut, sondern in tieferen Gewebeschichten befindet, sodass zur Entlastung ein aufwendigerer Zugang durch mehrere Gewebeschichten hindurch erforderlich ist, um die Abszesshöhle sicher zu eröffnen und zu entleeren. Die Leistung umfasst die operative Präparation bis zur Abszesshöhle sowie deren Eröffnung und Entleerung. Sie grenzt sich von Ziffer 2428 durch die größere Eindringtiefe und den höheren operativen Aufwand ab und von Ziffer 2432, die die Eröffnung einer flächenhaften Phlegmone betrifft, durch das Vorliegen einer abgekapselten Eiteransammlung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,81 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2427 – Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten…
- GOÄ 2428 – Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut…
- GOÄ 2429 – Eröff nungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem…
- GOÄ 2431 – Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
- GOÄ 2432 – Eröffnung einer Phlegmone
- GOÄ 2440 – Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2430
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2430?
Die GOÄ-Ziffer 2430 steht für „Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2430?
Die GOÄ-Ziffer 2430 ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2430 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2430?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2430 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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