GOÄ-Ziffer 2441: Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
Die GOÄ-Ziffer 2441 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2441 erfasst die operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe. Sie wird angewendet, wenn eine bestehende Narbe im Gesichtsbereich aufgrund ihrer Form, Lage oder Ausdehnung als entstellend empfunden wird und durch eine gezielte operative Nachbehandlung, etwa Exzision und plastische Neuvernähung, in ihrem Erscheinungsbild verbessert werden soll. Die Leistung umfasst die operative Entfernung des störenden Narbengewebes und den funktionell wie ästhetisch optimierten Wundverschluss. Sie ist als eigenständige, auf das Gesicht bezogene Korrekturleistung von allgemeinen Exzisionsziffern abzugrenzen, da hier gezielt die entstellende Wirkung einer bereits vorhandenen Narbe im Vordergrund steht und nicht die Erstversorgung einer Wunde oder Geschwulst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 53,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 81,58 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2431 – Eröffnung eines Karbunkels – auch mit Exzision
- GOÄ 2432 – Eröffnung einer Phlegmone
- GOÄ 2440 – Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
- GOÄ 2442 – Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2441
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2441?
Die GOÄ-Ziffer 2441 steht für „Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2441?
Die GOÄ-Ziffer 2441 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2441 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2441?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2441 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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