GOÄ-Ziffer 246: Abnahme des zirkulären Gipsverbands
Abnahme des zirkulären Gipsverbands
Die GOÄ-Ziffer 246 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abnahme des zirkulären Gipsverbands“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 246 vergütet die Abnahme eines zirkulären, also den betroffenen Körperabschnitt vollständig umschließenden Gipsverbands. Sie wird angesetzt, wenn ein zuvor angelegter Rundgips wieder entfernt wird, etwa am Ende der Ruhigstellungsphase, zur Wundkontrolle, bei Verdacht auf Komplikationen wie Druckstellen oder Durchblutungsstörungen, oder im Rahmen eines geplanten Verbandswechsels. Da das Aufschneiden und sichere Ablösen eines zirkulären Gipses eigenen Zeit- und Materialaufwand bedeutet und ein eigenständiges Risiko birgt (etwa Verletzungsgefahr für die Haut), wird dieser Schritt separat abgebildet und nicht automatisch mit der ursprünglichen Anlageleistung mitvergütet. Abzugrenzen ist Ziffer 246 von Ziffer 247, die weitergehende Maßnahmen an einem nicht am selben Tag angelegten Gipsverband wie Fensterung, Spaltung oder das Einsetzen einer Schiene betrifft, ohne den Verband vollständig zu entfernen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,74 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 20,10 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 30,59 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 239 – Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- GOÄ 240 – Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- GOÄ 245 – Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
- GOÄ 247 – Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels…
- GOÄ 256 – Injektion in den Periduralraum
- GOÄ 257 – Injektion in den Subarachnoidalraum
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 246
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 246?
Die GOÄ-Ziffer 246 steht für „Abnahme des zirkulären Gipsverbands“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 246?
Die GOÄ-Ziffer 246 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 246 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 246?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 246 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.