GOÄ-Ziffer 2575: Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im…

Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal

Die GOÄ-Ziffer 2575 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal, also einer raumfordernden Läsion innerhalb der Dura mater. Angewendet wird sie, wenn nach Eröffnung des Spinalkanals zusätzlich die Dura eröffnet werden muss, um einen intradural gelegenen Tumor oder eine andere raumfordernde Struktur, etwa ein Meningeom oder ein Nervenscheidentumor im intraduralen Raum, darzustellen und zu entfernen. Der operative Aufwand ist gegenüber der rein extraduralen Entfernung nach Ziffer 2574 höher, da zusätzlich die Dura eröffnet und anschließend wieder wasserdicht verschlossen werden muss und die Präparation in unmittelbarer Nähe zu Rückenmark und Nervenwurzeln erfolgt. Maßgeblich für die Abgrenzung zu 2574 ist ausschließlich die Lage des Prozesses innerhalb der Dura.

Gebühren und Steigerungssatz

3500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach204,01 €
Regelhöchstsatz2,3-fach469,22 €
Höchstsatz3,5-fach714,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2575

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2575?

Die GOÄ-Ziffer 2575 steht für „Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2575?

Die GOÄ-Ziffer 2575 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2575 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2575?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2575 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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