GOÄ-Ziffer 2580: Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven

Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven

Die GOÄ-Ziffer 2580 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2580 beschreibt die Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven. Angewendet wird sie bei peripheren Nerveneingriffen, bei denen ein Nerv operativ dargestellt und anschließend entweder durchtrennt (Neurotomie) oder durch Exhairese, also durch Herausziehen beziehungsweise Abreißen des Nervenstamms, vollständig entfernt wird, etwa zur dauerhaften Unterbrechung der Schmerzleitung bei bestimmten neuralgiformen Schmerzsyndromen oder bei nicht anders behandelbaren Nervenreizzuständen. Die Ziffer erfasst damit sowohl die einfache Durchtrennung als auch die aufwendigere Exhairese als alternative operative Techniken am selben Nerven. Sie ist von den zentraleren Eingriffen der Ziffern 2537, 2563 und 2564 abzugrenzen, da hier ein peripherer Nerv außerhalb von Gehirn, Schädelbasis oder Rückenmark selbst betroffen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2580

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2580?

Die GOÄ-Ziffer 2580 steht für „Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2580?

Die GOÄ-Ziffer 2580 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2580 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2580?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2580 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.