GOÄ-Ziffer 2586: End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusamm enhang mit einer…

End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusamm enhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung

Die GOÄ-Ziffer 2586 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusamm enhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen und 180,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die unmittelbare End-zu-End-Naht eines durchtrennten Nerven im Rahmen der Erstversorgung einer frischen Verletzung, einschließlich der zugehörigen Wundversorgung. Angewendet wird sie, wenn ein Nerv im Zuge einer akuten Verletzung, etwa einer Schnitt- oder Stichverletzung, durchtrennt wurde und die beiden Nervenenden noch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang direkt End-zu-End readaptiert werden können, ohne dass eine Defektstrecke überbrückt werden muss. Die Wundversorgung als solche ist in der Leistung bereits enthalten und wird nicht gesondert daneben berechnet. Abzugrenzen ist die Ziffer von der frühen Sekundärnaht nach Nummer 2587, bei der die Naht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der frischen Verletzung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

1350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach78,69 €
Regelhöchstsatz2,3-fach180,99 €
Höchstsatz3,5-fach275,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2586

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2586?

Die GOÄ-Ziffer 2586 steht für „End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusamm enhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2586?

Die GOÄ-Ziffer 2586 ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2586 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 180,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2586?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2586 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.