GOÄ-Ziffer 2587: Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
Die GOÄ-Ziffer 2587 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Beschrieben wird die frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven, also die Nervennaht, die nicht unmittelbar bei der Erstversorgung einer frischen Verletzung, sondern in einem zeitlich nachgelagerten zweiten Eingriff erfolgt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bei der Erstversorgung zunächst nur die Wunde versorgt wurde, eine sofortige Nervennaht aber aus Gründen der Wundverhältnisse, einer Kontamination oder fehlender mikrochirurgischer Voraussetzungen nicht möglich war, und die Nervennaht daher in einem separaten, zeitnah nachfolgenden Eingriff nachgeholt wird. Die Ziffer grenzt sich damit von der primären End-zu-End-Naht nach Nummer 2586, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der frischen Verletzung steht, ebenso ab wie von späteren, mikrochirurgischen Rekonstruktionsverfahren nach bereits eingetretener Narbenbildung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2587
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2587?
Die GOÄ-Ziffer 2587 steht für „Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2587?
Die GOÄ-Ziffer 2587 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2587 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2587?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2587 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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