GOÄ-Ziffer 2622: Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten…

Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken

Die GOÄ-Ziffer 2622 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 9000 Punkten bewertet; das entspricht 524,59 € beim einfachen und 1.206,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte, einschließlich der dafür erforderlichen Osteotomien und Osteoplastiken. Angewendet wird der Eingriff bei ausgedehnten, das gesamte Gesicht betreffenden angeborenen Spaltbildungen, bei denen neben Weichteilen auch knöcherne Strukturen des Gesichtsschädels operativ durchtrennt (Osteotomie) und wiederaufgebaut (Osteoplastik) werden müssen, um eine funktionell und ästhetisch tragfähige Rekonstruktion zu erreichen. Die Ziffer erfasst damit den größten Versorgungsumfang innerhalb der Spaltbildungs-Ziffern, deutlich über die isolierte Lippenspalte nach Nummer 2620 und die Lippen-Kieferspalte nach Nummer 2621 hinausgehend, da hier zusätzlich knöcherne Eingriffe am Gesichtsskelett zwingend Bestandteil der Leistung sind.

Gebühren und Steigerungssatz

9000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach524,59 €
Regelhöchstsatz2,3-fach1.206,56 €
Höchstsatz3,5-fach1.836,07 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2622

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2622?

Die GOÄ-Ziffer 2622 steht für „Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte – einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2622?

Die GOÄ-Ziffer 2622 ist mit 9000 Punkten bewertet; das entspricht 524,59 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2622 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.206,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2622?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2622 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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