GOÄ-Ziffer 2626: Velopharyngoplastik
Velopharyngoplastik
Die GOÄ-Ziffer 2626 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Velopharyngoplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Beschrieben wird die Velopharyngoplastik, ein operatives Verfahren zur Korrektur einer velopharyngealen Insuffizienz, bei dem der Verschluss zwischen weichem Gaumen (Velum) und Rachenhinterwand während des Sprechens und Schluckens funktionell verbessert wird. Angewendet wird der Eingriff, wenn nach einer Gaumenspaltversorgung oder aus anderen Gründen der Nasen-Rachen-Raum beim Sprechen nicht ausreichend abgedichtet wird, was zu näselndem Sprechen oder Nahrungsaustritt über die Nase führen kann, indem Gewebe des weichen Gaumens und der Rachenwand operativ so umgestaltet werden, dass ein funktionsfähiger velopharyngealer Verschluss entsteht. Die Ziffer betrifft damit ein funktionswiederherstellendes Sekundärverfahren und ist von den primären Gaumenspaltverschlüssen nach den Nummern 2625 und 2627 abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 145,72 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 335,16 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 510,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2621 – Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
- GOÄ 2622 – Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte…
- GOÄ 2625 – Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von…
- GOÄ 2627 – Verschluß des harten und weichen Gaumens
- GOÄ 2630 – Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts – einschließlich…
- GOÄ 2640 – Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2626
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2626?
Die GOÄ-Ziffer 2626 steht für „Velopharyngoplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2626?
Die GOÄ-Ziffer 2626 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2626 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2626?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2626 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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