GOÄ-Ziffer 2656: Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei…

Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion

Die GOÄ-Ziffer 2656 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 620 Punkten bewertet; das entspricht 36,14 € beim einfachen und 83,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2656 beschreibt ebenfalls die Zystektomie einer ausgedehnten Kieferzyste im Sinne der Ziffer 2655 – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Ausdehnung im unbezahnten Bereich –, jedoch für die Konstellation, dass der Eingriff in Verbindung mit einer weiteren, eigens genannten Leistung durchgeführt wird. Sie kommt somit zur Anwendung, wenn die Zystektomie nicht als isolierter Eingriff, sondern im Zusammenhang mit einem zusätzlichen, gesondert abzurechnenden operativen Schritt erfolgt, etwa wenn im selben Eingriff weitere chirurgische Maßnahmen am Kiefer notwendig werden. Die inhaltliche Abgrenzung zu 2655 liegt somit nicht in der Zystengröße oder Operationstechnik, sondern darin, ob die Zystektomie als alleinstehende Leistung (2655) oder in Kombination mit einer weiteren Maßnahme (2656) erbracht wird.

Gebühren und Steigerungssatz

620 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach36,14 €
Regelhöchstsatz2,3-fach83,12 €
Höchstsatz3,5-fach126,49 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2656

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2656?

Die GOÄ-Ziffer 2656 steht für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2656?

Die GOÄ-Ziffer 2656 ist mit 620 Punkten bewertet; das entspricht 36,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2656 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 83,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2656?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2656 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.