GOÄ-Ziffer 2657: Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei…

Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie

Die GOÄ-Ziffer 2657 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 760 Punkten bewertet; das entspricht 44,30 € beim einfachen und 101,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2657 vergütet die Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie. Im Unterschied zur Zystektomie (2655/2656), bei der der gesamte Zystenbalg entfernt wird, wird bei der Zystostomie die Zyste lediglich eröffnet und dauerhaft offengehalten (marsupialisiert), sodass sich der Hohlraum im weiteren Verlauf spontan verkleinert. Diese Vorgehensweise kommt in Betracht, wenn eine vollständige Entfernung des Zystenbalgs mit erhöhtem Risiko für Nachbarstrukturen verbunden wäre oder aus anderen Gründen ein schonenderes, zweizeitiges Vorgehen bevorzugt wird. Die Ziffer setzt dieselbe Mindestgröße der Zyste voraus wie 2655, unterscheidet sich von dieser jedoch ausschließlich durch die gewählte Operationstechnik.

Gebühren und Steigerungssatz

760 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach44,30 €
Regelhöchstsatz2,3-fach101,89 €
Höchstsatz3,5-fach155,05 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2657

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2657?

Die GOÄ-Ziffer 2657 steht für „Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2657?

Die GOÄ-Ziffer 2657 ist mit 760 Punkten bewertet; das entspricht 44,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2657 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2657?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2657 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.