GOÄ-Ziffer 2675: Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große…
Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Die GOÄ-Ziffer 2675 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 850 Punkten bewertet; das entspricht 49,54 € beim einfachen und 113,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2675 vergütet die partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder eine große Tuberplastik, jeweils je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Der Eingriff dient der operativen Vertiefung des Umschlagfaltenbereichs (Vestibulum) oder des Mundbodens beziehungsweise der Formung des Tuberbereichs, um die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Prothesenauflage zu schaffen, wenn Weichteilstrukturen den Prothesensitz beeinträchtigen. „Partiell“ bedeutet, dass der Eingriff auf einen begrenzten Bereich – eine Kieferhälfte oder den Frontzahnbereich – beschränkt bleibt, im Unterschied zur totalen Mundboden- oder Vestibulumplastik nach Ziffer 2676, die den gesamten Kiefer mit tieferer Ablösung der Mundbodenmuskulatur betrifft. Typischer Anwendungsfall ist die präprothetische Chirurgie zur Verbesserung eines unzureichenden Prothesenlagers in einem umschriebenen Kieferabschnitt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 49,54 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 113,94 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 173,39 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2675
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2675?
Die GOÄ-Ziffer 2675 steht für „Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2675?
Die GOÄ-Ziffer 2675 ist mit 850 Punkten bewertet; das entspricht 49,54 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2675 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 113,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2675?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2675 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.