GOÄ-Ziffer 2677: Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder…

Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2677 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2677 vergütet die submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung. Bei dieser Technik wird das Vestibulum nicht durch offene Ablösung, sondern durch ein submuköses Vorgehen vertieft, bei dem unterhalb der Schleimhaut gearbeitet wird, um das Bindegewebe umzuformen, ohne die Schleimhautoberfläche großflächig zu eröffnen. Sie kommt in Betracht, wenn diese schonendere Technik ausreicht, um das Prothesenlager zu verbessern, und grenzt sich dadurch von den offenen Vestibulum- oder Mundbodenplastiken nach 2675 und 2676 ab, die eine direkte operative Ablösung der Weichteile vorsehen. Die Formulierung „als selbständige Leistung“ stellt klar, dass die Ziffer nur angesetzt wird, wenn der Eingriff isoliert und nicht im Rahmen einer weiteren, gesondert beschriebenen Kombinationsleistung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach40,80 €
Regelhöchstsatz2,3-fach93,84 €
Höchstsatz3,5-fach142,80 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2677

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2677?

Die GOÄ-Ziffer 2677 steht für „Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2677?

Die GOÄ-Ziffer 2677 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2677 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2677?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2677 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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