GOÄ-Ziffer 269: Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen…

Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 269 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 269 vergütet die Akupunktur in Nadelstich-Technik zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung. Sie wird angewendet, wenn Nadeln an definierten Körperpunkten gesetzt werden, um schmerzlindernde Effekte zu erzielen, etwa bei chronischen Schmerzzuständen des Bewegungsapparats oder anderen schmerzhaften Beschwerdebildern, bei denen die Akupunktur als ergänzende oder eigenständige Therapieform eingesetzt wird. Die Ziffer bildet die Standard-Akupunktursitzung ab, unabhängig von der genauen Anzahl gesetzter Nadeln, solange die Nadelstich-Technik zur Schmerzbehandlung angewendet wird. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 269a, die dieselbe Technik betrifft, jedoch eine Mindestbehandlungsdauer von 20 Minuten voraussetzt; laut der zugehörigen Bestimmung ist Ziffer 269 neben Ziffer 269a nicht zusätzlich berechnungsfähig, wenn also die längere Sitzung nach 269a angesetzt wird, entfällt die gesonderte Berechnung von Ziffer 269.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach26,82 €
Höchstsatz3,5-fach40,81 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 269

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 269?

Die GOÄ-Ziffer 269 steht für „Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 269?

Die GOÄ-Ziffer 269 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 269 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 269?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 269 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.