GOÄ-Ziffer 269a: Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20…

Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 269a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 46,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 269a beschreibt die Akupunktur in Nadelstich-Technik zur Schmerzbehandlung mit einer Mindestdauer von 20 Minuten, je Sitzung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Behandlungssitzung diese zeitliche Mindestgrenze erreicht oder überschreitet, was auf einen umfangreicheren, zeitintensiveren Behandlungsansatz hindeutet als bei einer kürzeren Standardsitzung. Die zugehörige Bestimmung legt ausdrücklich fest, dass neben Ziffer 269a die Ziffer 269 nicht zusätzlich berechnungsfähig ist: Wird die Mindestdauer von 20 Minuten erreicht und damit 269a angesetzt, kann die kürzere Akupunkturziffer 269 für dieselbe Sitzung nicht parallel abgerechnet werden. Die beiden Ziffern schließen sich damit innerhalb einer Sitzung gegenseitig aus und richten sich allein nach der tatsächlichen Behandlungsdauer der durchgeführten Akupunktur.

Gebühren und Steigerungssatz

350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach46,92 €
Höchstsatz3,5-fach71,40 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 269a

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 269a?

Die GOÄ-Ziffer 269a steht für „Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 269a?

Die GOÄ-Ziffer 269a ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 269a beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 269a?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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