GOÄ-Ziffer 2698: Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder…

Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

Die GOÄ-Ziffer 2698 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2698 erfasst das Anlegen und die Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der Versorgung eines gebrochenen Kiefers zusätzlich der gegenüberliegende, selbst nicht frakturierte Kiefer verschient wird, um als stabiler Gegenhalt für eine intermaxilläre Fixation zu dienen. Typischer Anwendungsfall ist die Behandlung einer Unterkieferfraktur, bei der zur Ruhigstellung auch der unverletzte Oberkiefer mit einer Schiene versehen wird, an der die Verbindung zum gebrochenen Kiefer befestigt werden kann. Die Ziffer betrifft damit ausdrücklich den nicht frakturierten Kiefer und ist von den Schienenverbänden am gebrochenen Kiefer selbst (etwa nach Ziffer 2695) zu unterscheiden, die die eigentliche Bruchstelle versorgen.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatz2,3-fach201,09 €
Höchstsatz3,5-fach306,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2698

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2698?

Die GOÄ-Ziffer 2698 steht für „Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2698?

Die GOÄ-Ziffer 2698 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2698 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2698?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2698 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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