GOÄ-Ziffer 2821: Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit…
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen eines Shunts
Die GOÄ-Ziffer 2821 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen eines Shunts“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 4200 Punkten bewertet; das entspricht 244,81 € beim einfachen und 563,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt dieselbe rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie wie Ziffer 2820, jedoch mit dem zusätzlichen Anlegen eines Shunts während des Eingriffs. Ein solcher Shunt wird eingesetzt, um während der Abklemmung des Gefäßes, etwa bei der Behandlung einer Carotisstenose, die Blutversorgung des Gehirns temporär über einen Umgehungsweg aufrechtzuerhalten und so eine Minderdurchblutung während der Operation zu vermeiden. Die Ziffer kommt somit nur zur Anwendung, wenn dieser zusätzliche technische Schritt tatsächlich durchgeführt wird; ist dies nicht der Fall, ist die einfachere Ziffer 2820 einschlägig. Die Abgrenzung zwischen beiden Nummern ist rein anhand der operativen Dokumentation vorzunehmen, da der Shunt einen erhöhten operativen Aufwand und ein zusätzliches technisches Risiko widerspiegelt, das mit der höheren Bewertung honoriert wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 244,81 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 563,06 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 856,84 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2821
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2821?
Die GOÄ-Ziffer 2821 steht für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen eines Shunts“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2821?
Die GOÄ-Ziffer 2821 ist mit 4200 Punkten bewertet; das entspricht 244,81 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2821 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 563,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2821?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2821 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.