GOÄ-Ziffer 2822: Rekonstruktive Operation einer Armarterie
Rekonstruktive Operation einer Armarterie
Die GOÄ-Ziffer 2822 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer Armarterie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen und 308,34 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2822 vergütet die rekonstruktive Operation einer Armarterie, also die operative Wiederherstellung eines arteriellen Gefäßes im Bereich des Arms bei Stenose, Verschluss oder sonstiger struktureller Schädigung. Angewendet wird sie, wenn eine Armarterie durch eine gefäßchirurgische Maßnahme wie Ausschälung, Erweiterungsplastik oder Ersatz wiederhergestellt wird, um die Durchblutung der oberen Extremität zu sichern. Die Ziffer betrifft die größeren arteriellen Leitungsbahnen des Arms und ist von Ziffer 2823 abzugrenzen, die speziell die deutlich kleineren und technisch anspruchsvolleren Finger- oder Zehenarterien betrifft. Die Unterscheidung richtet sich also nach der Lokalisation des betroffenen Gefäßes: Handelt es sich um die versorgende Arterie des Arms selbst, ist 2822 einschlägig, betrifft der Eingriff hingegen ein Gefäß in einem Finger, kommt die spezifischere Ziffer zur Anwendung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 134,06 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 308,34 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 469,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2822
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2822?
Die GOÄ-Ziffer 2822 steht für „Rekonstruktive Operation einer Armarterie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2822?
Die GOÄ-Ziffer 2822 ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2822 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 308,34 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2822?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2822 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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